Wir haben November 1100 bis Januar 1101. Unser Blick ist auf Durham gerichtet, eine erwachende Stadt in den blutigen Wirren von Aufständen, einfallenden Feinden und der wachsenden Macht der Kirche.





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Prince Bishop of Durham
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Ernährung, Sitten & Gebräuche, Ackerbau und Lebensart Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Ernährung und gängige Lebensmittel
Zitat aus http://www.lehnswesen.de/page/html_ernaehrung.html

Die Ernährung bedeutete im Mittelalter gerade für die weniger wohlhabenden Bevölkerungsschichten zunächst einmal weniger „Genuss“ als schiere "Nahrungsaufnahme". Wichtigstes Grundnahrungsmittel war einfaches, ungesalzenes Brot. Darüber hinaus wurde aber bereits in erstaunlichem Maße geschlemmt und es bildete sich eine höchst komplexe Esskultur heraus: Während arme Bauern sich im Wesentlichen auf Getreideprodukte beschränken mussten, kamen durch den sich ausbreitenden europaweiten Handel bei reichen Kaufleuten und Lehnsherren zunehmend auch exotischere Speisen auf den Tisch. So zum Beispiel pflanzliche Produkte, die als Gemüsesamen aus Südeuropa kamen, oder Kabeljau, der getrocknet von den Nordischen Küsten ins Landesinnere gebracht wurde.

Es gilt zu beachten, dass durch soziale, kulturelle, politische und technische Veränderungen in der Zeit vom Frühmittelalter bis zum Spätmittelalter sich immer wieder neue Essgewohnheiten entwickelten.

Getreidebreie und -grützen zählten das gesamte Mittelalter hindurch in allen Schichten zu den Grundnahrungsmitteln. Brot war im 10. Jahrhundert selbst in vornehmen Klöstern ein nicht alltägliches Nahrungsmittel, während es im 13. Jahrhundert auch in ärmeren Bevölkerungsschichten täglich gegessen wurde. Eine ähnliche Entwicklung vollzog sich beim Wein. Wild spielte in der mittelalterlichen Ernährung nur eine geringe Rolle. Hausschwein und Haushuhn waren die wichtigsten Fleischlieferanten.

Getrockneter Kabeljau und gesalzener Hering gehörten ab dem 10. Jahrhundert zu den europaweit gehandelten Lebensmitteln, daneben wurde eine große Vielzahl unterschiedlicher Arten von Süß- und Salzwasserfischen gegessen. Zu den häufig verwendeten Würzmitteln zählten Verjus, Wein und Essig. Diese gaben gemeinsam mit der weit verbreiteten Verwendung von Honig vielen Gerichten einen süß-säuerlichen Geschmack. Pfeffer, Muskatnuss, Safran und andere importierte Gewürze wurden in geringen Mengen gehandelt und überwiegend in wohlhabenden Haushalten verwendet. Erhalten gebliebene ausführliche Rezeptsammlungen legen nahe, dass im Spätmittelalter eine signifikante Weiterentwicklung der Kochfertigkeiten stattfand.

Neue Zubereitungen wie Mürbteigkuchen und Methoden wie das Klären von Brühen mit Eiweiß tauchen das erste Mal in Rezepten des späten 14. Jahrhunderts auf. Rezepte enthielten auch zunehmend Hinweise zur Zubereitungsweise und waren nicht länger eine einfache Aufzählung der Zutaten.

Im frühen Mittelalter bestand eine soziale Differenzierung der Ernährungsgewohnheiten in erster Linie in der Menge der konsumierten Lebensmittel und weniger in ihrer Qualität. Im Verlauf des Mittelalters markierten zunehmend die Konventionen um Essen und Trinken die sozialen Barrieren. In vielen Städten legten beispielsweise Regeln fest, welche Speisen Dienstboten, Gesellen, Meistern und Handelsherren zustanden.Auch die Fleischgerichte, die die städtische Mittel- und Oberschicht verzehrte, wurden deutlich aufwändiger und raffinierter in der Zubereitung.
Zur Erfassung dieser sozialen Dimension von Ernährungsgewohnheiten wird mitunter hilfsweise zwischen einer Esskultur des Adels, Klerus und der Stadt- und Landbevölkerung unterschieden. Diese Unterscheidung ist problembehaftet, weil die Übergänge zwischen diesen Schichten fließend waren. Für die Ernährungsgewohnheiten eines einzelnen mittelalterlichen Menschen waren sein individueller Wohlstand sowie die Einbindung seines Lebensortes in den Fernhandel ausschlaggebender als eine Zuordnung seiner Person zu einer dieser vier Gruppen.

Das Brot

Das Brot, auf allen Tischen ab etwa dem 12. Jahrhundert in reichlichen Mengen vorhanden, bildete das Hauptkontingent des enormen Anteils von Getreideprodukten an der Nahrung neben den Breien. Brot verzehrten Bauern und Grundherren, Mönche und Bürger.

Damals handelte es sich noch um ungesäuertes Brot. Auch in Hungerzeiten versuchte man aus den verschiedensten Produkten Brot zu backen, zum Beispiel aus Hafer, Kastanien oder dicken Bohnen. Seit dem 11. Jahrhundert gab es fast überwiegend Weizenbrot, Dinkel nur noch selten. Im Westen und in Mittelfrankreich hielt sich zwar auch noch Brot aus Roggen und Gemengsaat (Roggen und Weizen), aber Gersten- oder Haferbrot wurden für das Vieh verwendet. Das Brot im Mittelalter war nicht gesalzen. Vermutlich war das eine Folge der Salzsteuer, denn in England, wo Salz nicht besteuert wurde, salzte man das Brot.

In Hungerzeiten griff man darauf natürlich zurück, doch sonst galten Hafer- und Gerstenbrot als Asketennahrung. Das Brot im Mittelalter war rund und auch wenn der Preis meist stabil blieb, variierte doch die Größe des Laibes. Oft trug das Brot das Siegel des Bäckers damit dieser erkannt wurde. Die Bäcker stellten drei verschiedene Brotsorten her. Aus feinstem Auszugsmehl, stellten sie ein sehr weißes Brot her das nur für die obere Schicht erschwinglich war (Domherrenbrot), das Stadtbrot, wurde aus weniger fein gemahlenen Getreide hergestellt, für den Durchschnittsbürger. In der dritten Variante, die unserem heutigen Vollkornbrot ähnelt, fand man "alles", auch Kleie. Dieses sehr schwere und dunkele Brot war für die niedrigsten Arbeiter bestimmt.


Die Bauernspeise

Im Hochmittelalter bekam das Brot sowohl für die Bauern als auch für die Herren eine ganz neue Bedeutung: Galt es im frühen Mittelalter noch als Leckerbissen, war es nun eine verbreitete Speise, die in verschiedenen Sorten existierte, welche sich vor allem durch die verschiedenen verwandten Getreidesorten unterschieden.

Auf dem bäuerlichen Tisch fand man meist minderwertige Schwarzbrote, die aus Hafer und Roggen gemacht waren und mit welchen sich die Bauern und ihre Familien zufrieden stellen mussten. Zudem ergänzten noch Mus aus Gerste und Hafer oder Getreidebreie die tägliche Ernährung des bäuerlichen Haushalts. Allgemein war die vegetabile Ernährung bei den Bauern weit verbreiteter als bei den "Herren".

Reichlich Zugang hatten die Bauern zu einheimischen Früchten. So ernährten sie sich von Äpfeln, Kirschen, Birnen, Pflaumen und alle Sorten von Beeren. Natürlich aß die Landbevölkerung auch alle Arten des heimischen Gemüses.

Gesüßt wurden die Bauernspeisen bis ins Spätmittelalter vor allem mit Honig (später dann allerdings auch mit Rohrzucker). Eine wichtige Grundlage war das reichliche Würzen der Speisen mit diversen Kräutern. Gewürzt wurde mit einheimischen Kräutern wie Petersilie, Minze, Dill, Kümmel und Schalotten.

Gleiches galt für Fischspeisen, wobei die Bauern in der Regel allerdings nur Zugang zu heimischen Flussfischen (Forellen Neunauge) hatten, und Milchprodukte. Der Fleischkonsum war im bäuerlichen Haushalt eher sehr gering. Gab es Fleisch, war es entweder Schweine-, Schaf- oder Ziegenfleisch.

Angesichts der Tatsache, dass der Transport von Nahrungsmitteln über weite Strecken ein relativ großes Problem darstellte, war es von entscheidender Wichtigkeit, die Speisen zu konservieren.

Zum Essen benutzte man meistens sowohl eine gemeinsame Holzschüssel als auch einen gemeinsamen Holzlöffel. Da fleischliche Kost eher selten war, besaß die bäuerliche Familie in der Regel keine Messer als Essbesteck. Auch die Trinkgefässe bestanden aus Holz.


Die Herrenspeise

Im Hoch-/ Spätmittelalter rückte das Brot allmählich in den Mittelpunkt der Ernährung. Dabei bevorzugte die höfische Gesellschaft das hochwertige Weißbrot, für dessen Herstellung hauptsächlich fein gemahlenes Weizenmehl verwendet wurde. Neben Hafer, Roggen und Gerste gab es noch Reis als einziges Importgetreide der Zeit, das daher auch entsprechend teuer war.

Natürlich fehlte es auch nicht an Gemüse. Am häufigsten wurden die heimischen Arten gegessen, vor allem Rüben und Kohl, aber auch Lauch, Rettich, Möhren, Zwiebeln, Kürbisse, Gurken, Fenchel, Erbsen, Linsen und dicke Bohnen.

Dazu kam der relativ hohe Fleischkonsum der Adligen, der zum größten Teil von Haustieren wie Kalb, Rind, Schwein, Schafen oder Ziegen gedeckt wurde. An Geflügel wurden Huhn, Kapaun, Ente, Gans und manchmal sogar Pfau gegessen.

Einen weit kleineren Teil des zur Nahrung verwandten Fleisches bildete das Wildbret: Wildschwein, Hirsch, Reh, Hase, Bär, Gämse, Steinbock, Eichhörnchen, Igel und Dachs waren so ziemlich alles, was im heimischen Wald gejagt wurde. Außerdem aß man natürlich erjagtes Federwild wie etwa Wachteln, Rebhühner, Fasane, Wildenten und Tauben, Reiher, Kraniche und Schwäne, die nach heutigem Geschmack nicht sehr genießbar sind. Kiebitz, Drossel und Sperling als Kleinvögel blieben auch nicht verschont.

Typische Fischgerichte bestanden bei den Höhergestellten aus Lachs, Hecht, Barsch oder Aal, als Importware auch aus Hering und Kabeljau.

Neben Milch und Milchprodukten, die zu den Grundnahrungsmitteln gehörten, aß man fast alle Sorten der heimischen Früchte wie Äpfel, Kirschen, Pflaumen, Birnen, Erdbeeren, Blaubeeren und Stachelbeeren, Weintrauben und getrocknete Weinbeeren. Zu den importierten Früchten zählten Feigen, Datteln, Pomeranzen, Limonen und besonders Mandeln, aus denen man Mandelmilch herstellte. Sie diente zum Verfeinern von Speisen und in Fastenzeiten, in denen der Verzehr tierischer Milch verboten war, als Milchersatz.

Natürlich wurden Gerichte mit Hilfe von Gewürzen schmackhafter gemacht. Dafür wurden sowohl einheimische Kräuter wie Petersilie, Minze, Salbei, Kümmel und Schalotten als auch ausländische Gewürze wie Pfeffer, Zimt, Ingwer, Muskat und Safran bevorzugt. Die - allerdings weniger benutzten - Gewürze Majoran, Rosmarin, Thymian und Basilikum wurden aus dem Mittelmeerraum importiert.

Gesüßt wurden Speisen hauptsächlich mit Honig, da Rohrzucker zwar bekannt, seine Gewinnung aber meist unbekannt war.

Über die Essgewohnheiten der Oberschicht sowie Geschirr und Besteck wird in mittelalterlichen Filmen oft ein ganz falscher Eindruck erweckt, so waren z.B. kostbare Tafelgeschirre auch bei den Höhergestellten eher die Ausnahme.

Speisenwürzung

Die Ernährung der Bauern war für unseren heutigen Geschmack sehr scharf gewürzt. Ein Grund dafür war, dass sie damit den durch die entsprechende Methode der Konservierung verursachten Salzgeschmack der Speisen, besonders beim Fleisch und Fisch, überdecken wollten. Zudem glaubten die Bauern an die Heilkraft bestimmter Gewürze.

Ein weiterer Anlass für einen nach unseren Vorstellungen recht großzügigen Gebrauch der Gewürze könnte allerdings auch sein, dass viele von ihnen während des langen Transportes zum Teil ihren Geschmack und ihre Wirkung verloren hatten und so ohne Bedenken in größeren Mengen gebraucht werden konnten.

Der Wein im Mittelalter

Ursprünglich kommt die Technik des Weinanbaus aus dem Mittelmeerraum, wo der Wein schon in der Antike hohes Ansehen genoss. Im Mittelalter breitete sie sich auch bis in die nördlichsten Regionen des französischen Gebietes aus. Wichtige Anbauflächen waren Lille, Caen, Beauvais und Rennes. Diese Städte waren fast ausschließlich von Weinstöcken umgeben. Wenn das Wetter eine reiche Ernte zuließ, stand der Wein auf allen Tafeln. Von Bauern bis zum Adeligen tranken alle Stände Wein in großen Mengen. Pro Person wurden am Tag ca. 1-2 Liter getrunken.

In Italien wurde noch mehr und noch regelmäßiger Wein genossen, da die Ernte nicht so sehr von den meteorologischen Bedingungen abhing. Auch im Mittelalter gab es gute und schlechte Weine. Die armen Leute in der Stadt fanden am Markt billige Weine, die aber von minderer Qualität waren. Dieser wurde auch als "Nachwein" (piquette) bezeichnet. Er wurde durch nochmaliges Auspressen der Traubenreste gekeltert. Die erste Pressung ergab den "Muttertropfen", der für die Tafel des Reichen und des Adeligen bestimmt war. Oftmals war der billige Wein nur mit Wasser verdünnter Essig, der vor allem den toskanischen Bauern als Weinersatz diente.

Es wurden hauptsächlich französische Weine auf den Märkten des Nordens verkauft. Es setzten sich Weine aus Bordeaux und Burgund an den aristokratischen und bürgerlichen Tafeln Nordeuropas durch, da diese sehr jung zu trinken waren und wenig Alkohol enthielten. Die Italiener importierten kaum französischen Wein. Sie gaben sich anscheinend mit lokalen Sorten zufrieden, da diese etwas voller im Geschmack waren. Allerdings hegten sie, wie ihre nördlichen Nachbarn, ebenfalls eine gewisse Zuneigung zu den griechischen Likörweinen. Das ganze christliche Abendland importierte Süßweine aus Kreta, Tyros und Zypern. Die zyprischen Weine erfreuten sich in Frankreich großer Beliebtheit. Sie waren aber nur den reichen Ständen vorbehalten, da sie sehr teuer waren. Zum Essen wurde der Hippokras bevorzugt, ein Wein, der mit Zucker und Honig gesüßt und stark gewürzt wurde.

Die Wahl des Weines wurde hauptsächlich von der sozialen Zugehörigkeit, vom Alter und der körperlichen Verfassung abhängig gemacht. In den höheren Ständen wurden Weißweine bevorzugt, da diese raffinierten Weine mehr den Geist "reinigten". Die fruchtigen Rotweine kamen mehr der Händearbeit zugute. Das liegt wohl daran, dass sie die Billigeren waren. Auch in der Medizin galt der Wein als Heilmittel, das vor allem bei älteren Menschen die Melancholie vertreibt.

In der Tradition des Hippokrates wird der Wein als nahrhaft angesehen, über den Aldebrandin von Siena sagte. "Wer solchen Wein in Maßen trinkt, nach den Forderungen und Möglichkeiten seines Naturells Lind nach den Sitten, Ländern und Jahreszeiten, dem verleiht er gutes Blut und gute Farbe und guten Geschmack, er verstärkt auch alle Tugenden des Leibes und macht den Menschen glücklich, gutmütig und wohlredend."

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Propterea sicut
per unum hominem in hunc mundum peccatum intravit
et per peccatum mors
et ita in omnes homines mors pertransiit
in quo omnes peccaverunt.
- Paulus von Tarsus Römer 5,12

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Zubereitung, Verarbeitung und Esskultur

Konservierung

Sowohl für die Haushalte der Bauern als auch für die der Herren gab es drei Hauptkonservierungsmöglichkeiten: Trocknen, Räuchern und Einsalzen.

Getrocknet wurden hauptsächlich mageres Fleisch, Fisch, Erbsen, Linsen, Äpfel, Birnen, Weinbeeren und Kirschen. Geräuchert wurden Würste, fettes Fleisch und Fisch, während Seefisch, dicke Bohnen und manchmal auch Fleisch und Erbsen eingesalzen wurden. Weiterhin wurde Kohl oft eingesäuert, um so Sauerkraut zu erhalten. Früchte wurden zudem auch eingekocht.

Manche Bauern beizten Fleisch und Fisch auch mit Essig oder Wein.

Doch trotz all dieser Methoden waren die Möglichkeiten, Lebensmittel über längere Zeit haltbar zu machen, äußerst begrenzt, was bedeutete, dass besonders im Frühjahr nicht selten ein akuter Nahrungsmangel auftrat.


Geschirr und Besteck

Die Tische waren meist weder überladen, noch üppig dekoriert, sondern mit einem einfachen Tischtuch gedeckt, auf dem sich dann Vorlegeschalen oder -platten, Teller, Trinkgefäße, ein Salzfass, Messer und Löffel befanden.

Die Löffel waren zunächst auch in vornehmen Haushalten aus Holz oder Horn gefertigt, später wurden sie dann, genau wie die Messer, aus Metall (Zinn, Bronze oder Silber) hergestellt. Die Gabel wurde im Mittelalter noch relativ wenig bzw. bei Tisch gar nicht benutzt, zumal sie sogar von einigen als Werk des Teufels angesehen wurde, da sie an einen Dreizack erinnerte. Auch in der Oberschicht teilte man sich oft ein Messer bzw. brachte sein eigenes Messer mit.

Als Teller benutzte man ein Holzbrett oder eine Scheibe Brot, die man nach der Mahlzeit entweder selbst aß oder sie den Hunden bzw. den Armen gab. Manchmal teilte man sich mit seinem Nachbarn einfach eine große Schüssel. Auch die Trinkgefäße bestanden meist nur aus Holz, Keramik oder Metall und selten und nur in sehr reichen Häusern aus Glas.


Kochen im Mittelalter

Im frühen Mittelalter kochte man noch ebenerdig auf einer Feuerstelle, die in der Regel in der Mitte eines Raumes angelegt war. Ein Rauchabzug wurde in dieser Zeit noch nicht benutzt, so dass der entstehende Rauch durch Türen, Fenster oder kleine Schlitze in den Räumen abziehen musste.

Über den Kochstellen ist in damaligen Abbildungen häufig ein viereckiges Gebilde angebracht. Dieses diente dem " Funkenfang " zum Schutz vor hochschlagenden Flammen oder eben vor Funken. Der erste belegbare Kamin findet sich im Jahr 820 im Kloster St. Gallen. Allerdings entwickelten sich die Küchenausstattung und die Kochkunst erst im Hochmittelalter weiter, zu der Zeit als auch die Städte wuchsen, ebenfalls die Herrscherhöfe.

In Städten und Burgen rückte die Feuerstelle bald von der Mitte des Raumes an die Wand, da die Feuerschutzgesetze und mehrstöckige Gebäude schon damals einen Kaminanschluss vorschrieben. Diese erlassenen Gesetze verhinderten in Großstädten, dass jedes kleine Haus ohne gemauerten Kamin eine Küche hatte und somit durch eine offene Kochstelle zur Gefahr für die ganze Stadt wurde. Neue, schon gemauerte Herdtypen entwickelten sich in den Burgen oder in den Küchen der städtischen Oberschicht.

Es entstand langsam die separate Küche. In ärmeren Gegenden und auf dem Land blieb der Herd vorerst noch ohne Kamin, ca. bis in das 17. Jh.

Im süddeutschen Raum erfolgte die Abtrennung der Küche von der Stube schon ab ca. 1300. Im Norden hingegen hielt sich noch das bäuerliche Langhaus, welches Kochstelle und Wohnraum vereinte.

Ein Herd im Hochmittelalter war höchstens Kniehoch. Aus Abbildungen Zeitgenössischer Kochbücher weiß man, dass viele verschiedene Herdtypen unterschiedlicher Entwicklungsstufen nebeneinander im Gebrauch waren. Erst ab dem 16. Jh. hat sich ein Herdtyp mit einer Höhe von 50 bis 100 cm durchgesetzt. Es gibt jedoch auch Gegenden in denen das Bodennahe kochen bis in das 20. Jh. Bestand hatte.

Das Feuer in einem Herd wurde stets bewacht und wurde nach dem herunterbrennen mit einem Feuerschutz aus Ton oder Keramik abgedeckt.

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Mangel und Missernten

Missernten, Kriege, Plünderungen, Dürren und Hochwasser führten dazu, dass es den mittelalterlichen Menschen immer wieder an ausreichender Nahrung mangelte. Solche Notzeiten traten regional und periodisch sehr unterschiedlich auf.

Es gab Hungerszeiten, die weite Teile Europas trafen wie die Hungerkatastrophe zwischen den Jahren 1043 und 1045 sowie die von 1195, von 1198 und 1225/1226. Einige begrenzten sich auf große Gebiete Europas. So herrschte 1302 auf der iberischen Halbinsel großer Nahrungsmangel und zwischen 1338 und 1340 war die Apenninhalbinsel von einer schweren Hungersnot betroffen. Es gab aber auch regional sehr begrenzte Hungersnöte, wie die in Friesland 1272 und 1273, die in anderen deutschen Landen unbemerkt blieb.

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass Mangelzeiten oder zumindest ein starker Preisanstieg für Lebensmittel nach Missernten für nahezu jeden mittelalterlichen Menschen zur Lebenserfahrung zählten.

Bereits eine Verteuerung von Lebensmitteln konnte zu Hunger führen: Etwa 80 Prozent des Einkommens eines mittleren Haushalts des Spätmittelalters wurde für Nahrungsmittel aufgewendet, was wenig Spielraum ließ, um ausreichende Lebensmittel auch in einer Verknappungssituation zu erwerben.

Skelettfunde aus dem Früh- und Spätmittelalter belegen entsprechend Ernährungsmängel. War Getreide knapp und teuer, wurde es mit so unterschiedlichen Lebensmitteln wie Kastanien, Hülsenfrüchten, Eicheln und Farnen gestreckt. Nicht selten zogen Menschen dahin, wo sie ausreichende Nahrungsmittel vorzufinden glaubten.

Im Spätmittelalter milderten die intensivierten Fernhandelsbeziehungen und die Erweiterung der Landwirtschaft die Folgen von Fehlernten. Unverändert aber galt, dass Fehl- und Mangelernährung in solchen Notzeiten zu einer höheren Anfälligkeit gegenüber Krankheiten führten und insbesondere Kinder in ihrer Entwicklung teils erheblich beeinträchtigt waren.


Besondere Vorschriften
Auf Grund der Ausbreitung des christlichen Glaubens folgten europaweit immer mehr Menschen den kirchlichen Speisegeboten. Diese Speisegebote untersagten für alle Fastentage den Verzehr von Fleisch sowie für besonders strenge Fastentage auch den Genuss von tierischen Erzeugnissen wie Milch, Käse und Eiern. Die Anzahl der Fastentage schwankte regional und im Zeitverlauf. Ein Jahr wies nicht selten bis zu 150 solcher Tage auf.

Europaweit entwickelten sich ähnliche Lösungen, um mit diesen Geboten umzugehen. Zu einem gewissen Grade förderten die kirchlichen Speisegebote damit eine Homogenisierung der europäischen Küche des Mittelalters. Stockfisch und Salzhering wurden während der Fastenzeit im ganzen spätmittelalterlichen Europa gegessen. Die Verwendung von Mandeln und Mandelmilch als Ersatz für Milch und Eier findet sich in fast allen bürgerlichen und adeligen Küchen des Mittelalters.

Nicht an allen Fastentagen wurde von den Gläubigen verlangt, dass sie auch die Anzahl der Mahlzeiten oder die Portionen deutlich einschränken mussten. Beispielsweise lud Ludwig IX. im 13. Jahrhundert die Mönche eines Klosters in Sens zu einem sehr üppigen Fastenmahl: „Wir hatten zuerst Kirschen, dann sehr weißes Brot, dazu kredenzte man uns vom besten Wein in Hülle und Fülle… Danach reichte man uns junge, in Milch gekochte Saubohnen, Fische und Krebse, Aalpasteten, zimtbestreuten Reis mit Mandelmilch, dann gebratenen Aal in einer sehr guten Sauce, Rundbrot und Quark und zum Schluss eine Menge Früchte“, hielt einer der Teilnehmer fest.

Nur an den Fastentagen vor Ostern waren die Gläubigen angehalten, lediglich eine Mahlzeit zu sich zu nehmen. In dieser strengen Fastenzeit waren ihnen auch Milch, Eier, Butter und Käse verboten. Erst im Spätmittelalter konnten sie sich die Erlaubnis erkaufen, auch in der vorösterlichen Zeit Milchprodukte zu verzehren. Ausgenommen von den Fastengeboten waren Kinder, Alte, Kranke, Pilger und Bettler.

Die strenge Fastenzeit vor Ostern wurde von vielen als harte Prüfung verstanden, und zahlreiche Überlieferungen berichten von Versuchen, die Regeln zu umgehen. Weil Fisch üblicherweise zu den erlaubten Speisen gehörte, wurde der Begriff „Fisch“ mitunter sehr großzügig ausgelegt: Je nach (regionaler) Auslegung fielen darunter nicht nur Wale, Muscheln und Krebse, sondern auch andere Tierarten, die in ihrer Lebensweise stark ans Wasser gebunden waren, beispielsweise Weißwangengans, Papageientaucher und Biber. Diese Auslegungen waren jedoch umstritten. Kaiser Friedrich II. bezweifelte beispielsweise, dass die im Herbst an der Küste Nordeuropas auftauchende Weißwangengans in Muscheln heranwachse und man sie deswegen als Fisch einordnen könne. Er vermutete richtig, dass man sie nur deswegen nicht beim Brüten beobachte, weil sie ihre Brutreviere in einer weit entfernten Gegend habe.

Völlerei galt als Sünde, und alle Christen waren zur Mäßigung aufgerufen. Die häufige Aufforderung, sich bei Tisch zurückzuhalten ist ein Hinweis, dass dem Gebot der Mäßigung nicht überall gefolgt wurde. Insbesondere in der frühmittelalterlichen Adelskultur galt reichhaltiges Essen im Gegensatz zur christlichen Ethik als Zeichen hohen gesellschaftlichen Ranges.

Wahre Mäßigung zeigte, wer sich angesichts einer überbordenden Tafel zurückhielt. Der Ruf von Ludwig IX. als beispielhaft frommer Mensch basierte auch darauf, dass er inmitten der Pracht des französischen Königshofes eine strenge Diät hielt und an Freitagen sich zeitweilig auch Fisch und Obst versagte. Wer dagegen trotz Wohlhabenheit nur ein spärliches Mahl servierte, setzte sich der Kritik aus, denn zum mittelalterlichen Ideal gehörte es, Bedürftige mit den Überbleibseln der Mahlzeit zu versorgen.

Die Forderung nach Mäßigung hatte auch Einfluss auf die Anzahl der Mahlzeiten. Das Frühstück galt als ein zu frühes Brechen des nächtlichen Fastens, auf das daher viele Angehörige des Klerus und Adels bewusst verzichteten. Handwerker und Bauern, deren Tagwerk mit dem Sonnenaufgang begann, aßen aus praktischen Gründen sehr früh am Morgen ihre erste Mahlzeit. Auch von Alten, Kleinkindern und Kranken sowie von Frauen wurde ein Verzicht auf das Frühstück nicht erwartet.
Die wichtigste Mahlzeit des Tages wurde üblicherweise in den späten Vormittagsstunden gegessen; es war umfangreicher und gehaltvoller als das Abendessen, das in die späten Nachmittagsstunden fiel.
Frankfurter Ratsherren des Spätmittelalters beispielsweise begannen bereits um 6 Uhr in der Frühe mit ihrer Sitzung. Von 10 bis 11 Uhr wurde ihnen Mittagessen serviert. Abendessen folgte zwischen 16 und 18 Uhr.

Große Bankette oder späte abendliche Mahlzeiten, bei denen viel Alkohol getrunken wurde, galten als unmoralisch. Insbesondere letzte wurden mit Spielsucht, Trunkenheit und lüsternem Verhalten in Verbindung gebracht.

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Fastenzeiten im Überblick
Die christliche Tradition sieht zwei große Fastenzeiten vor, denn eigentlich ist auch der Advent eine Fastenzeit. Allerdings gibt es mit diesen beiden Zeiten und den einzelnen Tagen zusammen etwa 200 Fastentage im christlichen Kalenderjahr. Den größten Teil des Jahres hat der mittelalterliche Mensch entsprechend gefastet.
Der christliche Brauch lässt sich bis in das 4. Jahrhundert zurückverfolgen. Im Mittelalter dauerte die Fastenzeit vor Weihnachten 40 Tage und begann nach dem 11. November, dem Martinstag. Der Brauch, davor noch eine Martinsgans zu essen, stammt aus dieser Zeit.

Der Begriff Fastenzeit steht hingegen nur für die österliche Bußzeit. Sie beginnt am Aschermittwoch und endet in der Osternacht, der nächtlichen Vigil zum Osterfest. Auch in dem Fall sind 40 Tage Fastenzeit vorgesehen, wobei die Sonntage seit der Synode von Benevent (1091) nicht mehr dazu zählen. Nach einer anderen Zählweise erstreckt sich die Fastenzeit ebenfalls 40 Tage lang – was sich auf den Zeitraum von Aschermittwoch bis Palmsonntag bezieht und die Sonntage einschließt. Mit dem Palmsonntag beginnt die Heilige Woche, die nach der Zählweise als gesonderter Abschnitt gilt.

Im Kirchenjahr geht die österliche Fastenzeit (Quadragesima) dem Osterfest voran, das das Konzil von Nicäa 325 auf den ersten Sonntag nach dem Frühlingsvollmond (in Jerusalem) festsetzte. Ostern ist deshalb ein beweglicher Festtermin, der in die Zeit zwischen den 22. März und den 25. April (die sogenannten Ostergrenzen) fallen kann. Der Termin der Fastenzeit ist beweglich und definiert sich im Verhältnis zu Ostern durch die Länge der Fastenzeit.
Der Beginn der Fastenzeit liegt auf einem Mittwoch, ursprünglich nach dem sechsten Sonntag vor Ostern (Invocavit). Als die Synode von Benevent (1091) die Sonntage in der Fastenzeit als Gedächtnistage der Auferstehung Jesu vom Fasten ausnahm, rückte deshalb der Beginn der Fastenzeit um sechs (Wochen-)Tage vor. Karneval, Fastnacht und Fasching enden seitdem am Dienstag nach dem siebten Sonntag vor Ostern (Estomihi) und die Fastenzeit beginnt mit dem folgenden Mittwoch, dem Aschermittwoch. Jene, die ihre Fastnacht nach der alten Fastenordnung vor der Regelung in Benevent (1091) feiern, begehen die „alte Fastnacht“, auch „Bauernfastnacht“ genannt, die immer in die geltende Fastenzeit fällt. Im Unterschied zur „alten Fastnacht“ wurde der neue Fastnachtstermin nach der neuen Fastenordnung „Herrenfastnacht“ genannt.

Im Mittelalter waren die Fastenregeln sehr streng. Meist war eine einmalige Sättigung je Tag erlaubt oder man hatte sich bestimmter Speisen (Fleisch warmblütiger Tiere, tierischer Fette, Eier [als flüssigem Fleisch], Milchprodukte) zu enthalten (Abstinenz). Erlaubt waren Getreideprodukte, Obst, Gemüse und Fisch. Kranke, Schwangere, Ammen, Kleinkinder und alte Menschen waren vom Fastengebot befreit. – Bei rigorosem Straffasten (poenitentia) waren auf bestimmte Dauer nur Wasser und Brot erlaubt, bei milderem Urteil konnte die Abstinenz auf Wein und Fleisch beschränkt sein. – Vom Fettentzug waren besonders die arbeitenden, energiereicher Kost bedürftigen Schichten betroffen. Nördlich der Alpen, wo man nicht auf Olivenöl als Ersatz ausweichen konnte, suchte man Öl aus Mohn, Lein, Nüssen und Rübsamen zu gewinnen. Bauern und der übrige Teil der ärmeren Bevölkerung, soweit sie nicht in Küstennähe lebte, konnten der hohen Preise wegen Fleisch nicht durch Fisch ersetzen. Angehörige der Oberschichten – seien es geistliche oder weltliche Herren – bekamen anstelle der verbotenen Speisen raffinierte Surrogate serviert, etwa Mandelmus, Feinbrot, gesottene und gebratene Edelfische, in Wein gekochte Krebse, in Wein eingelegte Feigen, gekochten Reis mit Mandelmilch u.ä. Die Ausnahme von Fischen aus der Fastenregel wurde gerne auf "Wassertiere" schlechthin ausgedehnt und betraf somit auch den Biber (wegen seines platten, schuppigen Schwanzes und seiner aquatischen Lebensweise den Fischen zugerechnet), sowie Sumpfschildkröten, Wasserhühner, Gänse, Enten oder Schwäne. Einer subtilen Überlegung des Hrabanus Maurus zufolge unterliegen Vögel generell nicht der Fastenordnung, da sie von Gott am gleichen Tag wie die Fische geschaffen wurden und damit der gleichen Gattung zuzuordnen sind.

    Für die sechs Sonntage in der Fastenzeit sind folgende Bezeichnungen üblich, die sich mit Ausnahme von Palmarum von den Anfängen der lateinischen Antiphon zum Introitus ableiten:

    * Invocavit – Er ruft mich, darum will ich ihn erhören. (Ps 91,15 LUT)
    * Reminiscere – Gedenke, Herr, an deine Barmherzigkeit! (Ps 25,6 LUT)
    * Oculi – Meine Augen sehen stets auf den Herrn. (Ps 25,15 LUT)
    * Laetare – Freuet euch mit Jerusalem! (Jes 66,10 LUT)
    * Judica – Gott, schaffe mir Recht! (Ps 43,1 LUT)
    * Palmarum – Palmsonntag (Joh 12,12–19 EU)

    Der Merkspruch lautet: „In rechter Ordnung lerne Jesu Passion“. (Invocavit – Reminiscere – Oculi – Laetare – Judica – Palmarum)


Im MA. wurden häufig Bittgesuche um Milderung oder Aufhebung der Fastenvorschriften für Einzelpersonen, Körperschaften (Klöster, Stifte) oder ganze Gemeinden gestellt. Die Entscheidung darüber lag anfänglich bei den Bischöfen, später beim Papst. Der dafür im Regelfall zu entrichtende Geldbetrag hieß "Butterpfennig". ("... eszen sie 40 tag kein fleisch, auch nit milch, kesz, ayr, schmalz, dann vom remischen stuel erkaufft.")

Das Fasten zur Karzeit (Quadragesima) war möglicherweise auch dadurch motiviert, dass am Ende des Winters bei großen Teilen der Bevölkerung die Vorräte weitgehend aufgezehrt waren und man mit dem wenigen Übriggebliebenen sparsam umgehen musste. Jedoch wurde das Fasten auch von Leuten eingehalten, die keinen Mangel litten.
Auch die Zeit der Nachtruhe galt in Klöstern als Zeit des Fastens. Das morgendliche Fastenbrechen (disjejunium) fiel mit der Zeit der Prim zusammen und wurde üblicherweise mit einem Stück Käse und einem Glas Wein begangen. (Auf diesen Brauch gehen das frz. dejeuner und das engl. breakfast zurück.)

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Sitten und Gebräuche

Verlobung, Eheschließung, Ehe
Im FMA beruhte die Eheschließung und alle Gebräuche um eben diese aus der indogermanischen und nordischen Tradition, die vor Einführung des Christentums die Norm war. Auch wenn das Christentum und insbesondere die Kirche mehr und mehr suchte, Einfluss auf die Zeremonie als auch die Wirksamkeit der Eheschließung zu nehmen, brauchte es lange, bis eine Ehe nur noch dann Gültigkeit besaß, wenn sie kirchlich abgesegnet war. Bis ins späte Mittelalter hinein war die Eheschließung damit eine rein familiäre und formelle Sache, der kirchliche Segen und später die Wirksamkeit des Segen als Ehestiftung sind erst danach entstanden.

Man muss zudem zwischen den einzelnen Ständen unterscheiden. Am formellsten waren stets die Eheschließungen des Adels, weil es dabei um Land ging, das den Besitzer wechselte (Morgengabe, Witwentum, Erbe etc.) und da war man natürlich daran interessiert, so rechtssicher wie möglich den Status Quo zu schaffen. Im Adel wurde auch weitaus jünger geheiratet als im bürgerlichen Stand, hier waren Ehen bei den Männern zwischen 14 und 20 Jahren gängig, bei den Frauen zwischen 13 und 18 Jahren. Es kam aber auch zu wesentlich jünger geschlossenen Ehen, manchmal lagen schon Zehnjährige im Ehebett, wobei es eher um die formell geschlossene Ehe und das Land ging, der Vollzug des copula carnalis (sexuellen Aktes) wurde dann zumeist mit der Mannbarwerdung der Frau nachgeholt oder in Stellvertretung absolviert, wenn es der Mann war, der noch zu jung war (Bräutigamvater/Vormund etc.).
Im einfachen Volk heiratete ein Mann erst dann, wenn er seine Familie eigenständig ernähren konnte, im Schnitt daher zwischen 20 und 30 Jahren. Die Frau war dann zumeist zwischen 16 und 21 Jahren alt, viel älter allerdings nicht, weil sonst das gebärfähige Alter schon wieder gefährdet war.

Die Verlobung fand meist lange vor der Eheschließung statt (musste aber nicht, es gab keine Mindestlänge) und bedeutete im Grunde genommen ein festes Eheversprechen zwischen den Brautleuten.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Die heutige KONSENSehe (der Konsens der BRAUTLEUTE) entstand erst im sehr späten Mittelalter, im FMA herrschte die sogenannte MUNTehe, d.h. die zumeist noch unmündigen Kinder wurden durch die Eltern oder den Muntwalt verlobt und dann auch verheiratet, die Frau gelangte von der Munt des Vaters (oder Muntwalts) in die des Ehemannes, der Mann erlangte mit der Eheschließung eigenständige Munt über sich selbst (außer er lebte noch im Haushalt des Vaters).
Entsprechend wählten auch ausschließlich die Eltern die Ehepartner aus (oder eben der Vormund), die Brautleute selbst waren in keinster Weise beteiligt und lernten ihren zukünftigen Ehepartner zumeist erst kurz vor der Eheschließung kennen. Es wurde ein Vertrag zwischen den beiden Elternpaaren geschlossen, der zumeist Mitgift, Morgengabe, Witwentum, Wohnrecht der jungen Leute regelte (beim Adel ging es dabei meist um besagtes Land, im Bürgertum später eher um Geld oder anderer weltlicher Besitz), es wurde festgelegt, welchen Eltern die gemeinsamen Nachkommen zugesprochen wurden, welchen Namen diese tragen würden (nicht immer wurde automatisch der Mann Namensgeber, wenn z.B. die Familie der Frau edlerer Abstammung war, wäre dem Manne daran gelegen "in diese einzuheiraten" und so den Namen anzunehmen...) und welche Pflichten die Brautleute gegenüber den jeweiligen Schwiegereltern haben würden.

Die Eheschließung beinhaltete zumeist die Heimholung durch den Bräutigam, entweder in das Haus des Vaters oder in das eigene neue Heim. Gefeiert wurde immer mit reichlich Zeugen und zwar im Haus der Eltern der Braut (außer diese konnten sich das nicht leisten , wo der Bräutigam die Braut schließlich abholte.
Die Feier bestand aus einem öffentlichen Umzug mit Brautjungfern und Gästen, oft mit einem Brautsessel, der Übergabe der Braut durch den Vater/Vormund an den Bräutigam, die Übergabe der Geschenke, dann nahm der Bräutigam die Hand der Braut, trat ihr auf den Fuß, und man begann nach einigen rituellen Worten die Feier mit Tanz und Festmahl.
An deren Ende wurde die Braut von ihren Brautjungfern umgekleidet für die Hochzeitsnacht, der Bräutigam durch seine erwählten jungen Männer. Beide wurden von den jeweiligen Eltern ins Ehegemach geführt (wenn sie es mit dem Rest der Familie teilten, was bei armen Leuten und beengten Burgverhältnissen nicht selten war, dann eben in das gemeinsame Gemach), in das nun nur noch die Trauzeugen, eventuell ein Geistlicher (wenn kirchlicher Segen erwünscht war durch die Eltern), und die jeweiligen Eltern mit eintraten.
Die Trauzeugen der Braut waren erfahrene, verheiratete Frauen, meist ihrer unmittelbaren Verwandtschaft, sie entkleideten nun die Braut, während der Bräutigam das Gleiche durch seine Trauzeugen geschehen ließ. Der Brautvater hob seine Tochter hoch und legte sie ins Ehebett, der Bräutigam legte sich zunächst daneben. War ein Priester anwesend, sprach dieser nun eine Bettleite, während das Paar zugedeckt wurde.
Anschließend bezeugten die ausgewählten Trauzeugen das erste Beilager und damit auch die Gültigkeit der Ehe ab genau diesem Zeitpunkt. Danach überließ man das Brautpaar sich selbst und der Hochzeitsnacht.
Am Morgen wurde der Braut die Morgengabe durch den Bräutigam überreicht und das junge Paar besuchte gemeinsam eine erste Messe. Erst nach dem Verlassen der Kirche galt die Hochzeitsfeier als beendet und der Bräutigam nahm seine Braut mit in das neue gemeinsame Heim (oder das der Eltern, wenn kein eigenes vorhanden war).

Je nach Stand wurde dieser sehr formelle Ablauf auch variiert. Der Ehesegen konnte weggelassen werden, das Beilager konnte auch nur vor einem Zeugen stattfinden (obwohl meist beide Seiten einen Zeugen stellen wollten), oder sogar hinter dezent verhangenem Ehebett. Erst sehr spät wurde der priesterliche Segen VOR der Eheschließung angesetzt, ehestiftende Wirkung erlangte er aber erst im 19. Jahrhundert. Das Beilager blieb für lange Zeit die einzige Wirksamwerdung der Eheschließung. Eine bürgerliche Ehe wurde selten so formell geschlossen, außer es handelte sich um reiche oder angesehene Bürgerliche, die dem Adel bekanntlich nacheiferten. Das ganz einfache Volk hatte die Feier, und das Beilager, fertig.

Als Mitgift(auch als Aussteuer oder Heiratsgut, früher auch als Heimsteuer bezeichnet) werden Güter bezeichnet, die die Braut mit in die Ehe bringt. Beim Adel war das für gewöhnlich Landbesitz oder Titel, beim Bürgertum Geld, Wäsche, Geschirr, Handwerkszeug, Schmuck o.ä.

Die Morgengabe war nach traditionellem deutschem Recht ein Geschenk des Mannes an die Ehefrau. Ihren Namen hat sie von dem Brauch, sie am Morgen nach der Hochzeitsnacht zu überreichen – dieser Zeitpunkt war aber nicht immer und nicht überall verbindlich. So konnte sie auch bei der Eheschließung überreicht oder zu diesem Zeitpunkt für den Fall des Vorversterbens des Zuwendenden nur versprochen werden. Die Morgengabe stellte ein Geschenk dar, das der Braut zur persönlichen Verfügung stand – im Gegensatz zur Widerlage, die ebenfalls der Bräutigam leistete, und der Mitgift, die die Braut in die Ehe mit einbrachte.

Bei der Widerlage handelt es sich um diejenigen Vermögensbestandteile, die von der Seite des Ehemannes in das eheliche Vermögen eingebracht werden und vor allem der Witwenabsicherung dienen. Sie ist das Gegenstück zur Mitgift, die von Seiten der Braut(-Eltern) beigesteuert wird.

Tod und Bestattungen
Tod
Das Sterben war – anders als heute – im MA. nicht tabuisiert, der Sterbende wurde nicht gemieden. Angehörige und Freunde, Arzt und Kleriker, Nachbarn und Standesgenossen kamen am Sterbelager zusammen, trösteten mit Worten, beteten gemeinsam und sangen Bußlieder.
Dem Todkranken wurden besondere Sterbekleider angelegt; er beichtete, erhielt Kommunion und Letzte Ölung (das sog. Viatikum), um so versehen einen "seligen Tod" (bona mors) zu erwarten.
Papst Urban IV. machte 1263 den Brauch allgemein verbindlich, dass der Priester unter Glockengeläut und mit Begleitung des Volks den Versehgang zum Haus des Kranken zurücklegte.

Kurz vor Eintritt des Todes wurden die Sterbenden aus dem Bett genommen und auf den nackten Fußboden, auf Stroh oder eine auf Decke aus Ziegenhaar (Cilicium) gelegt. Damit sollt ein Zeichen der Demut (humilitas) gegeben und der Übertritt in die Unterwelt erleichtert werden.
Dem Gestorbenen wurden die Augenlider und der Mund geschlossen: ersteres aus Furcht vor dem bösen Blick, das Letztere, um das Zurückkehren der Seele in den Körper zu verhindern, könnte der Tote doch sonst zu einem dämonischen „Wiedergänger“ werden.
Der Leichnam wurde gewaschen (mit Wasser oder Wein), mit Spezereien eingerieben, in ein Büßerhemd oder ein weißes Laken eingeschlagen, aufgebahrt, besprengt und beräuchert.
Das Öffnen eines Fensters oder das Abheben eines Dachziegels sollte einen Ausgang für die Seele schaffen.
Die Anwesenden taten ihre Trauer durch Tränen, Klagerufe und Gebärden (Raufen des Haares, Schlagen der Brust, Zerkratzen des Gesichts, Zerreissen des Gewands) kund.

Während der Zeit bis zum Begräbnis (meist nach 24 Stunden) wurde mit Beten, Singen, Essen und Trinken Totenwache gehalten. Es wird von Fällen berichtet, in welchen während der Totenwache der vermeintlich Verstorbene wieder erwachte und über Jenseitserlebnisse wie über alle Begebenheiten während seines scheinbaren Todes erzählte (z.B. im „Dialogus miraculorum“ des Caesarius von Heisterbach).

Spätestens auf dem Sterbelager wurden Verfügungen getroffen, die das jenseitige Heil sichern sollten, wie fromme Stiftungen, Seelenmessen und Fürsprache im Gebet (s. Testament).

Vom Eintreten des Todes kündete weithin ein besonderes Glockengeläut und das laute Klagegeschrei der Frauen. (Zu Zeiten massenhaften Sterbens wurde dagegen das Totengeläut, lautes Klagegeschrei und das Tragen von Trauerkleidung untersagt.)

Der Verlust eines geliebten Menschen konnte die Angehörigen und Freunde in Verzweiflung und Melancholie verfallen lassen; er hatte jedoch stets auch eine gemeinschaftsstärkende Wirkung, unter welcher sich die ganze Familie umso enger zusammenschloss.
Sowenig wie das Sterben der Laien war das im Kloster ein privates Geschehen. Am Sterbebett im infirmarium kamen die Klosterbrüder (-schwestern) zusammen, um gemeinsam zu beten. Der Sterbende wurde dann zur öffentlichen Beichte in den Kapitelsaal getragen. Wieder in seinem Krankenzimmer, erhielt er die Sterbesakramente und nahm, beginnend beim Abt oder Prior, mit einem Friedenskuss Abschied von den Mitbrüdern.

Nach dem Versehen wurde der Sterbende aus dem Bett gehoben ("levare de lecto"), auf eine mit Asche bestreute Matte, auf ein Bahrtuch oder auf eine Strohschütte auf den Boden gelegt ("deponi ad terram", Symbol für die Rückkehr in den Schoß der Erde) und bis zum Eintritt des Todes ununterbrochen von den Gebeten der Mitbrüder begleitet.

Bestattung
Die christ. Bestattung in geweihter Erde war schon zu Beginn des MA. allgemein üblich gewesen, nur die Slawen, Litauer und Pruzzen blieben bis ins 10 Jh. überwiegend bei der Feuerbestattung (cadaverum crematio).
In den Reihengräberfeldern des FMA. unterschieden sich Heiden und Christen durch ihre Lagerung; Heiden wurden in N-S-Lagerung beerdigt, Christen lagen mit dem Kopf gegen Westen, den Blick nach Osten gewandt. Die Arme waren anfänglich in gestreckter Haltung, etwa ab 1000 in Gebetsgebärde über der Brust gekreuzt gelagert.

Im FMA. waren Bestattungen innerhalb der Stadt verboten. Erst allmählich setzte sich der Brauch durch, Friedhöfe in unmittelbarer Umgebung der Kirche („ad sanctos“) anzulegen. Die Wahl des Friedhofs war – auch Frauen – freigestellt; Kinder wurden bei ihren Eltern beigesetzt. Entgegen der Forderung des Mainzer Konzils von 813, "dass kein Toter in der Kirche bestattet werden soll", wurde es Brauch, dass hohe Geistliche und herausragende Laien (Stifter, Patronatsherren) ihre letzte Ruhestätte innerhalb der Kirche oder im Kreuzgang fanden. Ein Konzil zu Tribur (895) untersagte die Beisetzung von Laien in Kirchen. Tatsächlich wurden auserwählte Persönlichkeiten weiterhin in Kirchen und Kapellen bestattet.

Von christl. Bestattung ausgeschlossen war, wer der Kirche nicht angehörte (Nichtchristen), ihr noch nicht angehörte (ungetaufte Kinder) und wer ihr nicht mehr angehörte (Ketzer, Exkommunizierte, Schismatiker, Indizierte, Selbstmörder, reuelos hingerichtete Verbrecher); durch ihre Beisetzung wäre der Friedhof entweiht worden. Außerdem versprach man sich von der Verweigerung des christlichen Begräbnisses eine erzieherische Wirkung.
Juden hatten eigene Friedhöfe außerhalb der Stadt. Von einer besonders ehrlosen Bestattungsform im Gefolge einer Hinrichtung sprach man im juristischen Sprachgebrauch als von einem "Hundsbegräbnis".

In das Bestattungsritual gingen vorchristliche und christliche Bräuche ein. Sie zielten darauf ab, den Toten der Liebe und des Gedenkens der Hinterbliebenen zu versichern, ihn seinem Stand entsprechend zu ehren, seinen vergänglichen Teil bis zur Auferstehung zu bewahren und sein Angedenken durch ein Mahnmal (Totenbrett, Kreuz, Epitaph) und durch Gedenkgottesdienste wachzuhalten.
Handlungen des Totenkults waren Waschung, Einhüllen in Totentücher, Aufbahrung, Totenklage (Klageweiber), Totenwache, Läuten der Totenglocke (s. Glockenläuten), Abhalten einer Totenmesse und Begräbnis.

Mit großem Pomp und unter Beteiligung des Klerus und der Bevölkerung (processionaliter) wurden die Bestattungen von geistlichen und weltlichen Würdenträgern begangen, die ihre Grabstätte meist in Kirchen und Klöstern fanden.
Weitaus bescheidener war die Totenliturgie für die Mittel- und Unterschichten (sepultura simplex laicorum et plebeiorum), die ihre letzte Ruhestätte auf den Pfarrfriedhöfen, im SMA. auch auf den Friedhöfen der Dominikaner- und Franziskanerklöster fanden. Eigene Riten haben sich für Begräbnisse im Mönchtum entwickelt, so das Einnähen in die Kutte und das Aufbahren auf dem bloßen Boden der Kirche.

Aus praktischen Erwägungen (Überführung über weite Strecken) und religiösen Gründen (bessere Reliquiengewinnung) kam es trotz kirchlicher Verbote bis ins SMA. – hauptsächlich bei Kriegs- und Kreuzzugsteilnehmern – zu Teilbestattungen. Als "mos teutonicus" bezeichnete man das Skelettieren der Leiche durch Abkochen. Während die Fleischteile an Ort und Stelle begraben wurden, konnte das Gerippe in die Heimat zurückgebracht werden. Bei einer anderen Form der Teilbestattung hochgestellter Persönlichkeiten wurde das Herz an einem besonders weihevollen Ort, die Eingeweide und der Körper an anderen Stellen beigesetzt.

Die vom Stadtherrn oder Grundherrn bestellten Totengräber abeiteten nicht immer gegen Lohn von diesem, häufig hatten sie das Recht, von den Angehörigen der Toten Gebühren zu fordern. Erst im ausgehenden MA. kam bei den Vermögenderen der Brauch auf, Tote nicht nur in Rinderhäuten oder hölzernen Sargkisten (Totenbaum, Truhe, Lade, Trauf, Hohl, Schrein usw.) zum Friedhof zu tragen, sondern auch darin zu beerdigen. Für hochgestellte Persönlichkeiten gab es monolithische Steinsarkophage (sarcstein) oder Bleisärge. Angehörige der Unterschichten wurden im Randbereich des Friedhofs dicht bei dicht beigesetzt, wobei durch Platzmangel bedingte Neubelegungen immer wieder zu Grabstörung führten und die Gräber nur für kurze Zeit mit einem Kreuz oder Totenbrett markiert werden durften. Mancherorts wurden ergrabene Schädel und Gebeine in Beinhäusern gut sichtbar aufbewahrt. Hohe geistliche und weltliche Würdenträger wurden innerhalb von Kirchen bestattet.

Feiertage, Fastenzeiten, Feste
Kirchliche Fest- und Gedenktage strukturierten den Jahreslauf des christl. MA. Sie dienten der Selbstdarstellung des Klerus wie der Gläubigen, der Bestätigung und Vertiefung des religiösen Gefühls, der Stimulierung der Spendenfreudigkeit, der Erzeugung einer allgemeinen Ergriffenheit von tiefer Erschütterung bis hin zu ausgelassener Freude, aber auch der Ruhe und Erholung.

Neben den allgemeinen liturgischen Hochfesten Weihnachten, Ostern und Pfingsten und den zum jeweiligen Festkreis gehörenden Feiertagen (den Adventssonntagen, Passions- oder Kartagen usf.) wurden Feste lokaler Heiligenverehrung (Patronatsfeste), Kirchweihfeste und die eher privaten Sakramentarfeiern (Taufe, Hochzeit, Bestattung) begangen.

Die religiösen Hintergründe hoher Kirchenfeste wurden vom FMA. an der Laiengemeinde durch pantomimische Einlagen der Kleriker verdeutlicht; daraus entwickelte sich der ma. Brauch des Mysterienspiels . Vom HMA. an nahmen auch ständische und städtische Korporationen (Zünfte, Gilden, Bruderschaften und Ratskollegien) kirchliche Feste zu gemeinschaftsfördernden und prestigemehrenden Auftritten wahr (etwa bei Umzügen oder bei der Ausrichtung der beliebten religiösen Spiele). Viele christl. Feier- und Gedenktage waren als Lostage für die Landwirtschaft mit prognostischer Bedeutung befrachtet oder galten als feste Termine für Abgaben oder Dienstverträge.

Neben den beweglichen Festtagen, deren Termin sich nach dem Osterdatum richtete (wie Christi Himmelfahrt oder Fronleichnam), kennt der Festkalender Feiertage, die stets am gleichen Datum gefeiert werden (z.B. Heilige Drei Könige, Mariae Himmelfahrt, Mariae Lichtmess, Mariae Geburt, Mariae Empfängnis, Allerheiligen, Weihnacht). Da der Tag vor dem jeweiligen Fest als bedeutsam für die Einstimmung auf das Fest galt, wurde er besonders bezeichnet als vigilia, pridie oder vespera prima bzw. als vorabend, vorfest, vorhochtid o.ä. Auch der zweite Tag vor einem Kirchenfest wurde eigens bezeichnet als previgilia, pridie ante vigiliam bzw. als abendsabend.
Der Tag nach dem Fest hieß cras festi, sequente die, postridie usf. bzw. des nächsten tages, des anderen Tages u.ä.

Das Kirchenjahr kannte im MA. neben den Sonntagen mehr als 100 Feiertage, an welchen erhöhter Friedensschutz und Arbeitsverbot galten. Für die Einhaltung der Feiertagsruhe sorgte neben der kirchlichen auch die weltliche Autorität. Die große Zahl der arbeitsfreien Tage hat jedoch das Wirtschaftsleben zunehmend beeintächtigt, und so waren seit dem 14. Jh. Bestrebungen im Gange, sie auf ein erträgliches Maß zurückzuführen. (Die erste einschneidende Beschränkung auf 34 gebotene Feiertage verfügte Papst Urban VIII. 1642.)

Besondere Festtage im Einzeln
Ostern
Im german. Kulturraum verband die Kirche das Fest der Auferstehung Christi mit einem alten Fest der Frühlingsgöttin, das im Namen fortlebt. Ostern war Beginn und Hochfest des Kirchenjahres.
Nach einem Beschluss des Konzils von Nicaea (325) wurde der Ostertermin auf den ersten Sonntag nach dem ersten Frühlingsvollmond festgelegt.
Der Osterfestkreis beginnt mit dem 40-tägigen Fasten (Quadragesima); die eigentliche, dreitägige Osterfeier beginnt mit der Abendmesse am Gründonnerstag und hat ihren Höhepunkt in der Ostervigil (in der Nacht vom Ostersamstag zum Ostersonntag); die sich anschließende "österliche Zeit" endet mit dem Pfingstsonntag.

Zum Osterfestkreis hat sich eine Vielzahl charakteristischer, landschaftstypischer Bräuche ausgebildet: so entwickelte sich aus einer szenischen Ausschmückung der Ostervigil das Osterspiel; so schweigen die Glocken vom Gründonnerstag bis zum Ostersamstag – stattdessen rufen Buben mit Ratschen (hölzernen Knarren) zum Gottesdienst, und werden dafür mit kleinen Gaben entlohnt (in Nachfolge der vorchristl. "Heischeumzüge"); das Holen und Trinken des wirkkräftigen "Osterwassers" geht auch auf vorchristl. Brauchtum zurück; die heidnischen Bräuche des Frühlungsfeuers und des von der Kirche im 8. Jh. verbotenen "Notfeuers" lebten im christl. Volksbrauch des Osterfeuers weiter; in manchen Gegenden (besonders dort, wo karstiger Grund das Wasser besonders kostbar machte, etwa im fränk. Jura) wurden zu Ostern die Brunnen festlich geschmückt; das Ei als Sinnbild von Fruchtbarkeit und Leben war schon in heidnischer Zeit eine geschätzte Frühjahrsgabe; in bayrischen Gegenden wurde ihm nach der Christianisierung auch besondere Gnadenwirkung zugesprochen ("Antlass"-Eier); da während der Fastenzeit auch der Verzehr von Eiern (als „flüssigem Fleisch“) untersagt war, sammelte sich bis Ostern eine Menge Eier an, die teils als Zinseier abzuliefern waren, teils als willkommene Festspeise und Stärkung genossen oder als Heischegabe an Kinder verteilt wurden. (Die heute geläufigen Ostereier- und Osterhasenbräuche entstanden erst im 16. bzw. 17. Jh.)

Lichtmess
Feier zum Gedenken der Reinigung Mariens nach dem Wochenbett und der Darstellung Jesu im Tempel am vierzigsten Tag nach seiner Geburt; eingeführt Ende des 5. Jh. durch Papst Gelasius zur Überwindung des heidnischen Luperkalienfestes (Reinigungs-, Fruchtbarkeits- und Sühnefeiern, bei welchen Fackeln an das Volk verteilt wurden). Es wurde ursprünglich, als das Geburtsfest Jesu noch auf Epiphanias fiel, am 14. Februar gefeiert. Mit der Verlegung von Weihnacht auf den 25. Dezember rückte Mariae Lichtmess auf den 2. Februar vor. An diesem Feiertag wurden die Kerzen für die Gottesdienste des neuen Jahres geweiht sowie Kerzen für den privaten Gebrauch. In den Kirchen wurde die Weihnachtskrippe weggeräumt.
Die an Lichtmess geweihten Kerzen schützten übers ganze Jahr das Haus vor Feuer und Blitzschlag. An Lichtmess endete die Weihnachtszeit, wurde die Spinnstube geschlossen, wechselten die Dienstboten ihre Arbeitgeber und nahmen ein paar Tage Urlaub bis Agatha (5. Februar) oder Aschermittwoch. Aus dem an Lichtmess herrschenden Wetter schloss man auf das kommende und somit auf die zu erwartenden Ernteerträge. Die Wettermeinungen gehen jedoch auseinander: nach der einen bedeutet ein windstiller, sonniger Tag und Tauwetter ein schlechtes Jahr, nach einer anderen heißt es "Lichtmess hell und klar bringt viel Korn und Flachs im Jahr." - An diesem Tag geborenes Vieh taugt nicht zur Nachzucht. An Lichtmess geborene Kinder werden jung sterben, haben jedoch die Fähigkeit, Verborgenes zu sehen.

Weihnachten
Die Evangelien sagen nichts über das Datum von Jesu Geburt aus, und so herrschte bis zum 3. Jh. Uneinigkeit über das Geburtsfest des Herrn. Am 6. Januar, dem Datum von Christi Taufe, gleichsam seiner geistigen Geburt, feierten Christen den Beginn des Neuen Jahres. Unter Konstantin I. d. Gr. (280 - 337) wurde ein eigenes Fest zur Feier der leiblichen Geburt des Herrn eingerichtet. Das Datum war der 25. Dezember, an dem im Mittelmeerraum der Geburt des Sonnengottes Mithras gedacht wurde und man in den nordischen Länder die Wintersonnwend feierte. Die Christmette am Heiligen Abend beendete die adventliche Fastenzeit.
Pfingsten
Eines der Hauptfeste im Kirchenjahr, Gedenktag der Ausgießung des ® Hl. Geistes über die Apostel und Jünger und der Begründung der Kirche, vom Inhalt her zusammen mit Ostern und Christi Himmelfahrt Höhepunkt des Osterfestkreises. Das Fest wurde in der römischen Liturgie zum wichtigsten Tauftermin nach Ostern. Die neutestamentliche Begründung findet sich in der als "Pfingstwunder" bezeichneten Herabkunft des Heiligen Geistes (Apg. 2,1 ff).
Die fünfzig Tage von Ostern bis Pfingsten galten – nicht zuletzt, weil sie in die schönste Jahreszeit fallen – allgemein als Zeit der Freude und der Feiern. Man veranstaltete festliche ®Hoftage und Turniere, Schützenfeste und andere Wettkampfspiele, schmückte Brunnen und beging Reiterprozessionen und Flurumritte. Bis zu Beginn des 19. Jh. hat das Pfingstfest - wie Ostern und Weihnachten auch - drei Tage gedauert.
Die Herkunft des Pfingstfestes ist im Judentum zu suchen, wo man das Fest Schawuot (= Wochenfest) am fünfzigsten Tag nach dem ersten Passahfesttag beging. Dem alten Christentum galt Pfingsten als Höhe- und Schlusspunkt des Osterfestes.
Die Herabkunft des Hl. Geistes wurde im liturgischen Brauchtum sinnfällig durch eine echte oder hölzerne Taube oder durch brennende Wergflocken (vom Himmel fallende "Flammenzungen") dargestellt, die man während des Gottesdienstes vom Kirchengewölbe herabschweben ließ ("Heilig-Geist-Loch", s. Schlussstein).

Heiligentage
Seit dem 2. Jh. u. Z. gebräuchliche Gedenktage, die der Geburt, häufiger dem (Mätyrer-)Tod eines Heiligen gewidmet waren. Auch der Beisetzung eines Heiligen, der Erhebung oder der Überführung seiner Reliquien oder seiner Heiligsprechung wurde festlich gedacht.
Je nach örtlichem Brauch variierten Wertschätzung, Festgebräuche und Datum. Erst vom 11. Jh. an verfestigte sich der Heiligenkalender, wurden Heiligentage zur Datierung herangezogen.
Im Laufe des MA. hat die Zahl der Heiligentage geradezu inflationär zugenommen: Kannte der offizielle Kirchenkalender um die Jahrtausendwende nur wenige Gedenktage (Christi, Mariae, der Apostel und Evangelisten, einiger Märtyrer und Schutzheiliger), so war in sma. Kalendarien jeder Tag einem/er Heiligen gewidmet.

Im 14. Jh. entstand der Brauch, Kinder nach dem Heiligen ihres Geburtstages oder nach einem am jeweilige Ort und zu der betreffenden Zeit besonders populären Heiligen zu benennen.
Der ma. Festkalender (Heiligenkalender) stellt einen unveränderlichen Jahreskalender dar, d.h. er enthält die nicht vom Ostertermin abhängigen Feste; dazu zählen die Feste "Heilige drei Könige","Mariae Himmelfahrt" und "Allerheiligen" .

Die Heiligentage spielten auch eine bedeutende Rolle als Ordnungselemente des Jahreslaufs. So traten am Georgentag („Georgi”, 23. April) Mägde und Knechte in den Dienst, zogen Hirten und Schäfer auf die Sommerweide. Am Martinstag („Martini”, 11. November) endete das bäuerliche Wirtschaftsjahr, waren Zahlungen fällig, wurden Dienstboten entlohnt, begann die Schlachtsaison.

Mariae Himmelfahrt
Seit dem 6. Jh. belegtes Hochfest der kath. Kirche (am 15. August) zum Gedenken der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel. Um die Aufnahme des Menschen Maria in den Himmel von der leiblichen Himmelfahrt des Gottessohnes Christus deutlich zu unterscheiden, sprechen Theologen von assumptio (Annahme, Aufnahme) anstatt von ascensio (Aufstieg, Auffahrt).

Nach einer Legende war der Leichnam Mariens am dritten Tag nach ihrem Ableben nicht mehr im Grab gefunden worden. Dieses Wunder deuteten die Apostel dahin, dass Gott den unbefleckten Leib Mariens durch Engel habe in den Himmel bringen lassen, nachdem ihr Sohn schon ihren Geist in der Unsterblichkeit aúfgenommen hatte. Gregor von Tours war der erste abendländische Theologe, der diese Version verschriftlichte (in "De gloria martyrum").

Im Brauchtum galt das Fest als Lostag der Kräuterweihe ("unserer Lieben Frauen Wurzelweihe"). Unter den zur Segnung während der Festtagsmesse gebrachten Kräuter waren Johanniskraut, Wermut, Beifuß, Schafgarbe, Tausendgüldenkraut, Kamille, Thymian, Zwiebeln u.a. Sie wurden als Apotropäum in Haus und Stall an der Wand aufgehängt, als Medizin für Mensch und Tier angewandt und als Schutz vor üblem Wetter bei offenem Fenster auf dem Herd verbrannt. Am Himmelfahrtstag Mariens geweihte Getreidekörner wurden unter das Saatgut gemischt, um Segen auf die künftige Ernte herabzubeschwören.

Christi Himmelfahrt
Der leiblichen Auffahrt des auferstandenen Heilands in den Himmel wurde bis ins 4. Jh. zu Ostern oder Pfingsten gedacht. Erst von da an feierte man Himmelfahrt an einem eigenen Gedenktag, dessen Termin (in Anlehnung an Apg. 1,3) vierzig Tage nach Ostern und zehn Tage vor Pfingsten - also stets an einem Donnerstag - lag (und heute noch liegt). Nach Lukas 24, 51 ereignete sich auf dem Ölberg das Wunder der leiblichen Auffahrt Christi in den Himmel vor den wachen Augen der Apostel.
Seit dem SMA. war es üblich, während des Himmelfahrts-Gottesdienstes die Wolken durch Weihrauchschwaden zu versinnbildlichen und eine Christusstatue durch den Schlussstein emporzuziehen.

Bis weit ins MA. beging man das Fest mit Bittgängen, Prozessionen, Flurumgängen im Sinne einer guten Ernte, und mit Bergwanderungen - hatte doch Jesus seine Jünger aus der Stadt heraus und auf den Ölberg geführt. Die aufgehende Sonne sollte an Himmelfahrt drei Freudensprünge machen.
Vielerorts wurde am Himmelfahrtstag die Osterkerze gelöscht, weilte doch der Auferstandene nicht mehr auf Erden.

Messe als liturgische Inszenierung
Jede kath. Messe, gleich ob allsonntägliche Veranstaltung oder feierliches Hochamt an Festtagen, hatte zum Ziel, die Besucher im Glauben zu unterrichten und zu bestärken. Um sie dafür umso empfänglicher zu machen, sie dem Alltag zu entrücken und ihre Gefühlslage bis zur Ekstase zu erheben, bediente man sich eines ganzen Arsenals von Reizen. Der feierliche Raum, Musik, Gesang, Glöckchenbimmeln und Glockenklang, strahlender Kerzenschein und geheimnisvolles Dunkel, Weihrauchschwaden, der Zelebranten Bewegungen, Gesten, Gewandung und geheimnisvoller Sermon, die mystische Ausstrahlung der zur Schau gestellten Wandmalereien, Tafelbilder, Skulpturen, Reliquienschreine, der Glanz von Gold und Edelsteinen bildeten ein Szenarium von suggestiver Wirkung. Die Inszenierungen konnten je nach Festkalender und örtlicher Tradition in besonderen Segnungen, Prozessionen, Mysterienspielen oder Heiltumsweisungen gipfeln. Von all dem mussten Menschen im MA., deren Alltag wenig Abwechslung bot und weit entfernt von der Reizüberflutung der Moderne war, zutiefst aufgewühlt werden.

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Propterea sicut
per unum hominem in hunc mundum peccatum intravit
et per peccatum mors
et ita in omnes homines mors pertransiit
in quo omnes peccaverunt.
- Paulus von Tarsus Römer 5,12

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Steuern, Abgaben, Löhne

Es gab je nach Stand und Besitz verschiedene Formen der zu leistenden Abgaben bzw. Steuern.

    Grundherren:

    Grundherren - und das konnten in dieser Zeit in England nur noch Normannen sein - waren ausnahmslos Adlige. Alle freien Bauern mit eigenem Grundbesitz waren seit der Eroberung durch die Normannen entweder direkt enteignet worden oder durch die drückende Abgabenlast Stück für Stück in die Abhängigkeit getrieben wurden, so dass sie inzwischen Hörige waren und das früher EIGENE Land nun als Pächter (Kolone) bewirtschafteten.
    Ein GRUNDHERR leistete eine Steuer (oder auch Schatzung genannt) an den jeweiligen Lehnsfürsten - und der wiederum an den nächst höheren Fürsten. Eine Ausnahme konnten Herzogtümer sein (mussten aber nicht). Eine solche Schatzung richtete sich nach der Grösse des Landes und des restlichen weltlichen Besitzes eines Adligen und wurde vom Fürsten bei der Lehnsübergabe festgelegt.

    Pächter:

    Ein Grundherr besaß auf seinem Land verschiedene Pächter (auch Kolone genannt). Entweder handelte es sich dabei um Hörige, die die Hauptzahl stellte, oder um Leibeigene, dann meist Knechte und Mägde, die ansonsten auf den Höfen (Hufen) der Hörigen Dienst taten oder direkt auf dem Land des Grundherren Dienst versahen.
    Diese Pächter leisteten, jeweilis zum Martini-Tag (11.11. eines jeden Jahres) diverse Abgaben an den jeweiligen Grundherrn:


  • Die Kolonatsabgabe (Pacht)
    Die grösste war die Kolonatsabgabe oder auch Pacht, die entweder in Münzen (selten) oder in Natural- bzw. Viehabgaben geleistet wurde. Häufig beinhalteten diese Kolonatsabgaben auch Frondienste, wie Fuhr-, Wagen-, Mäh-, Erntedienste, die übers Jahr hinweg verteilt geleistet werden mussten. Auch Hörige, die kein Land gepachtet hatten, sondern zum Beispiel Handwerker in einer kleinen Stadt waren, leisteten diese Kolonatsabgabe in Puncto Frondiensten, selten auch in Naturalien anderer Form, dafür gab es für diese Zünfte und Bewohner die Kopfsteuer, die sich anhand des jährlichen Einkommens berechnete.

    Die Naturalabgaben bestanden aus dem, was der Hof herstellte, ob nun Schweine, Getreide, Gemüse, Wein, Bier oder Hühner, Ziegen, Schafe...(es gab extra "Pachthühner", "Zinshühner" und "Fastelowendhühner", die jeweils gesondert eingezogen und gezahlt wurden. Deswegen hielt beinahe jeder Haushalt Hühner, weil die am einfachsten zu bezahlen waren...)

    Die Höhe der Abgabe, richtete sich nach der Grösse des Hofes und seiner Ergiebigkeit und wurde vom örtlichen Vogt in der Erntezeit und im Frühjahr (Lämmerzeit etc.) festgestellt und festgehalten. Spätere Missernten brachten genau deswegen immer große Probleme bei der Abgabenhöhe mit sich.

  • Die Herrenbeschwer
    Hierunter fielen diverse über das Jahr verteilte kleinere Abgaben für verschiedene "Dienste" oder "Rechte", die der Grundherr ansonsten einfordern konnte oder eben für die Bauerngemeinschaft erfüllte.

    Die Mai- und Herbstbede war eine Art Grund- und Gebäudesteuer, die für jedes neu errichtete Gebäude fällig wurde (auch beim Wiederaufbau).

    Die Foderbede war eine Art Steuer auf eingekaufte Futtermittel.

    Die Foherbede war ein Fuhrzins, wenn der Bauer/Pächter die Wege des Grundherrn mit Fuhrwerken befahren wollte, es wurde ein jährlicher Betrag dafür entrichtet.

    Das Meggergeld war der Mähzins, wenn der Pächter das Heu der gemähten Wiesen behalten und verfüttern wollte.

    Das Verthetigungsgeld war ein Verteidigungszins, den der Pächter für die Verteidigung seines Landes und seiner Familie durch den Grundherren und dessen Soldaten entrichtete.

    Der Rauchhafer wurde für jede einzelne Feuerstelle auf dem Pachtland entrichtet (Herde).

    Hand- und Spanndienste wurden als Frondienst bei den Befestigungsanlagen neben den normalen Frondiensten auf den Ländereien des Grundherrn geleistet.

    Jagdienste mussten gesondert als Frondienste geleistet werden (Treiber etc.).

  • Der Zehnt
    Neben den Abgaben an den Grundherrn leistete ein jeder Hörige auch eine Abgabe an die Kirche, die über den hiesigen Priester erfasst, aber vom zuständigen Vikar/Dekan und dessen Männern eingezogen wurde. Der Zehnt galt natürlich nicht für Klosterland, das an Pächter vergeben wurde, da diese ja die normalen Abgaben leisteten.
    Für die lokale Kirche wurden ohnehin von jedem Pachthaushalt ein Entgelt an den lokalen Priester gezahlt, der sogenannte Meßhafer, der das Einkommen und den Unterhalt des Priesters darstellte.

    Bei dem Zehnt handelte es sich um den Zehnten Teil des Jahresertrages eines Hofes oder eben 10% der Einkünfte eines Handwerkers / Kaufmanns.
    Sie wurden ebenfalls nach der Erntezeit eingezogen, oftmals zusammen mit den Abgaben für den Grundherrn, der den Anteil der Kirche gesondert vermerkte und dieser dann auszahlen ließ (hier wurden natürlich unglaublich gern die Bücher gefälscht dahingehend, weswegen die Kirche zumeist einen eigenen Steuereintreiber MITschickte).

  • Der Wachszins
    Auf je 30 Pächter entfiel eine jährliche Abgabe an die lokale Kirche, die für die Aufwendungen der Kerzen und Lichter in der Kirche erhoben wurde. Diese erfolgte natürlich NEBEN den übrigen Abgaben oder dem Zehnt.

  • Der Kopfzins
    Wurde nur von Hörigen verlangt, die keine Pächter eines Landstückes waren und daher nicht unter die normalen Abgaben an den Grundherrn fielen. Er richtete sich nach den Einkünften eines Kaufmannes oder Handwerkers, die dieser im Jahr erwirtschaftete, sie wurden im November anhand des letzten Geschäftsjahres vom Vogt/Schultheiß oder eimem Ministerialen des Fürsten geschätzt. Der Hörige hatte Buch darüber zu führen, wieviele Werkstücke er gefertigt und verkauft oder wieviel Gewinn er aus seinen Handelgeschäften getäigt hatte. Fanden sich keine hinreichenden Aufzeichnungen, schätzte der Ministeriale den gesamten Besitz des Hörigen und entnahm diesem ein Viertel, um es an den Fürsten abzuführen - was um ein Vielfaches höher war als die normale Abgabe.

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per unum hominem in hunc mundum peccatum intravit
et per peccatum mors
et ita in omnes homines mors pertransiit
in quo omnes peccaverunt.
- Paulus von Tarsus Römer 5,12

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Pilgerreisen, Bußgänge, Frömmigkeit
Pilgerfahrten ins Heilige Land waren in Europa seit dem 4. Jh. bekannt und erlebten während der Karolingerzeit eine erste Blüte, bevor sie infolge des politischen Niedergangs sowie wegen der Raubzüge der Sarazenen, Ungarn und Normannen im 9. Jh. fast gänzlich zum Erliegen kamen. Seit dem 10. Jh. kam es zu einer Neubelebung des Pilgerwesens, das im 12./13. Jh. seine volle Ausprägung als europäisches Massenphänomen fand und wahre Pilgerströme in Bewegung setzte. Gefahren wurde, entgegen der Bezeichnung, fast nie. Pilgerfahrt war, von Fluss- oder Seestrecken abgesehen, Wanderschaft. Am Ende des MA., also noch vor der Reformation, verlor das religiöse Reisen an Ansehen: Schuld daran waren der massenweise Missbrauch des Pilgerwesens seitens falscher Pilger und ein neues, nach Verinnerlichung strebendes Frömmigkeitsideal.

Es gab Wallfahrten von lokaler Bedeutung, etwa zu einer Gnadenkapelle der näheren Umgebung und Fernwallfahrten von überregionalem und internationalem Rang, so die Pilgerfahrten nach San Gargano, nach Mont St. Michel, nach Santiago de Compostela, nach Tours, nach Canterbury oder zu den Hochstätten der Christenheit in Rom. Die Pilgerreise ins Heilige Land sollte wegbereitend für die Kreuzzüge werden.

Vor einer Pilgerfahrt ordnete man seine Angelegenheiten und machte sein Testament, bestimmte für die Dauer der Abwesenheit einen Stellvertreter, versorgte sich mit kirchlichen und weltlichen Geleitsbriefen, nahm Abschied von Familie und Freunden, versöhnte sich mit seinen Feinden, beichtete und empfing den Pilgersegen. Aufbruch war meist im späten Frühjahr oder frühen Sommer, wenn die Tage länger, das Wetter beständig, Wege und Pässe passierbar waren und die Flüsse noch ausreichend Wasser führten. (Das Hauptfest des hl. Jakobus wurde daher vom 30. Dezember auf den 25 Juli verlegt.)

Die Pilgerstraßen waren Routen, an denen auch in siedlungsarmen Gebieten Klöster und geistl. Hospize Unterkunft und Verpflegung boten. Sollte einmal der Schlafsaal für die Menge der Pilger nicht ausreichen, wurde die Kirche für Übernachtende freigegeben. Die Verköstigung richtete sich nach dem Wohlstand des Klosters und war unterschiedlich für Arme und Reiche; bot man dem einfachen Pilger Mus, Brot und Käse, so speisten Vornehme Fleisch oder Fisch. Insgesamt konnte sie das Leistungsvermögen eines Klosters derart strapazieren, dass für die Mönche kaum mehr etwas für den Eigenbedarf übrigblieb.
Außer in kirchlichen Einrichtungen kamen viele Pilger auch in den Häusern von Laien und Geistlichen unter, oder sie kampierten unter freiem Himmel.
Ende des 12. Jh., als die herkömmlichen Übernachtungsmöglichkeiten den Pilgerströmen nicht mehr gewachsen waren, entstanden die ersten Pilgerhospize.
Pilgerbriefe, von der heimatlichen Pfarrei ausgestellt, von Herbergsvätern unterwegs und am Wallfahrtsziel bestätigt, erleichterten den Zugang zu Pilgerspitälern. Wer mit Geleit- und Empfehlungsschreiben versehen war, fand in den Städten bei Zunftgenossen, bei mildtätigen Laien oder bei Geistlichen Gastfreundschaft.

Am Ziel angekommen, nach Restaurierung des Äußeren, suchte man das jeweilige Heiligtum auf, um sein Anliegen im Gebet vorzubringen, Gelübde einzulösen oder abzulegen, um Heilung oder Segnung zu erlangen oder um sich einer auferlegten Strafe zu entledigen. Man erwarb Pilgerzeichen für sich und geheiligte Devotionalien (Kreuze, Rosenkränze, Kerzen, Weihwasser, Amulette etc.) für die Daheimgebliebenen.

Eine glückliche Rückkehr wurde mit Dankgottesdienst und einer Spende an die Kirche begangen. Weniger glückliche, die unterwegs an Entkräftung oder Krankheit, durch Unfall oder Verbrechen umgekommen waren, durften hoffen, vom Schutzpatron ihrer Pilgerschaft in den Himmel geleitet zu werden. (Man schätzt, dass im Heiligen Jahr 1350 ca. 30 % der Rompilger auf der Reise oder in Rom starben.)
An den Pilgerstraßen und Pilgerzielen gab es Friedhöfe für Reisende, so den Campo Santo Teutonico an der Peterskathedrale in Rom, der mit seiner Pilgerherberge auf die Zeit Karls d. Gr. zurückgehen dürfte.

Pilgerfahrten in ferne Gegenden brachten neben der Befriedigung eines religiösen Bedürfnisses Kenntnisse von fremden Sprachen und Sitten, von Baustilen, Moden und Handelswaren anderer Länder; sie förderten am Rand der Pilgerstraßen die Einrichtung von Hospizen, Gasthäusern und Märkten; mancherorts wurden durch fromme Stiftungen Brücken gebaut, wo vorher Pilger im reißenden Fluss ertrunken waren.

Pilger waren unterwegs vielfältigen Missständen und Gefahren ausgesetzt. So drohten lange Schlechtwetterperioden, Unwetter, überfüllte Herbergen, schlechte Wege, gefahrvolle Furten, ungesicherte Bergübergänge und verfallene Brücken. Berügerische Geldwechsler, raffgierige Wirte, erpresserische Fährleute oder Zöllner, Räuber, Diebe und Piraten, feile Dirnen und falsche Führer suchten vom Pilgerwesen zu profitieren.

Als Pilgerfahrt (passagio generale) wurde auch die Teilnahme an Kreuzzügen propagiert. Als zusätzlichen Anreiz – über erwartete Reichtümer und Abenteuer und dem Loskommen aus bedrückenden Verhältnissen hinaus – wurden Sündenablässe in Aussicht gestellt, sowie Vergünstigungen wie Befreiung von Steuern und Schutz vor gerichtlicher Verfolgung.

Erheblich und kaum kalkulierbar waren die Kosten, die während einer Pilgerfahrt für Waren, Gebühren und Dienstleistungen anfielen. Es summierten sich Kosten für Unterkunft und Verpflegung, für Kleidung und Schuhwerk, für Bad- und Arztbesuche, für Münzentausch und Personalpapiere. Dazu kamen Ausgaben für vielerlei Zölle und Gebühren, für Schiffs- und Fährpassagen, für die Dienste von Übersetzern und Wegekundigen und immer wieder für größere und kleinere Bestechungen.

Am Ziel der Pilgerreise wurden Geldbeträge für ein Almosen, für Votivgaben und Pilgerzeichen erwartet. Armen Pilgern sollten gewisse Abgaben - etwa das Brücken- oder Fährgeld - ermäßigt oder ganz erlassen werden, Mildtätigkeit gegen sie galt als gottgefälliges Werk - Umstände, die immer wieder von Betrügern ausgenutzt wurden und zum Niedergang des Pilgerwesens beitrugen.


Wallfahrt
Die aus religiösen Motiven unternommene, außerliturgische, gemeinsame Bitt- und Bußreise zu einem bestimmten Gnadenort und mit einem bestimmten Anliegen. Wallfahrten finden zumeist prozessionsweise, aus besonderem Anlass, zu bestimmten Festtagen oder in regelmäßigen Abständen statt. (Im Gegensatz hierzu bezeichnet Pilgerschaft ein Unternehmen oder eine asketische Haltung der Privatfrömmigkeit, den längerdauernden Verzicht auf Familie, Heimat, Sicherheit und Geborgenheit.)

Die Idee, zu Orten zu reisen, an denen übernatürliche Kräfte vermutet wurden, gab es auch in anderen Kulturen und Religionen. Die christl. Wallfahrtstradition geht auf das Aufkommen der Märtyrerverehrung im 3. Jh. zurück, als man begann, die „Blutzeugen“ als Fürbitter bei Gott anzurufen und dazu ihre Gräber oder die darüber errichteten Memorien aufsuchte. Je größer Ruhm und Ansehen eines solchen Heiligtums wurden, je mehr Wunderberichte in Umlauf kamen, desto größer wurde die Zahl der Besucher, aus desto entlegeneren Gegenden kamen sie angereist.

Durch den im 4. Jh. einsetzenden Reliquienkult erfuhr das Wallfahrtswesen einen weiteren Aufschwung. Vielfältig waren die Gründe für Wallfahrten: Verehrung bestimmter Heiliger, Hilfeersuchen um Gesundung oder um Schutzgewährung, Danksagung für erhörte Bitten, Ableistung eines eingegangenen Gelübdes, Buße für begangene Sünden, Erwerb eines Ablasses usf.
Während der Zeit des Großen Sterbens (Pest) wurden Bußwallfahrten vom verstörten Volk als Mittel angesehen, die zürnende Gottheit zu versöhnen. Da jedoch derartige Wallfahrten große Menschenmengen zusammenbrachten und diese über größere Distanzen wiederum mit weiteren Menschenansammlungen zusammenführten, trugen sie zur weiteren Verbreitung der Pandemie bei.

Bittwallfahrten Kranker konnten durchaus reale Heilerfolge zeitigen. Radikaler Wechsel der Umgebung und der Bezugspersonen, Aufbrechen des krankheitsbezogenen Kreisdenkens und Konzentration auf ein konkretes Gesundungsziel, das Gemeinschaftserlebnis in einer gläubig-hoffenden Gruppe, einschneidende Änderung der Lebens- und Ernährungsgewohnheiten, die Einwirkung von Luft und Sonne, die schweißtreibende Anstrengung des Marsches und endlich die Suggestivkraft kultischer Handlungen am Ziel der Wallfahrt erbrachten in vielen Fällen – zeitlich begrenzte oder dauerhafte – Heilerfolge.

Wallfahrten fanden nicht die ungeteilte Zustimmung kirchlicher Autoritäten. Zumindest was Ordensleute anbelangt, wurden sie als zumindest sinnlos abgetan. Bernhard von Clairvaux schickte um die Mitte des 12. Jh. einen Zisterziensermönch, der auf einer Wallfahrt aufgegriffen worden war, in sein Kloster zurück mit der Bemerkung, "ein Mönch habe das himmlische und nicht das irdische Jerusalem zu suchen; dieses Ziel erreiche man nicht, indem man mit seinen Füßen marschiere, sondern indem man mit seinen geistigen Fähigkeiten Fortschritte mache." (Zit. nach Peter Thorau in "Pilgerwege im Mittelalter")

Reisen und Mobilität

Reisegeschwindigkeit
Höchst unterschiedlich waren die durchschnittlichen Streckenleistungen je nach Reiseart bzw. Transportmittel. Die meisten Reisenden waren zu Fuß unterwegs; sie konnten bei einer Marschleistung von vier bis sechs Stundenkilometern täglich etwa 25 bis 40 Kilometer weit kommen. Nicht wesentlich weiter kam man mit einem Esel. Mit Lasttieren oder Packwagen konnten täglich Strecken zwischen 20 und 30 km bewältigt werden. Zu Pferd kam man auf etwa 50 bis 60 Tageskilometer bei normalem Reisetempo, Eilboten brachten es mit Pferdewechsel auf über 100 km. Mit Reitkamelen wurden Tagesstrecken von 150 km erreicht. Flussschiffe kamen auf Talfahrt bei etwa 7 km/Std. täglich 100 bis 150 Kilometer weit. Auf Bergfahrt sank die Tagesleistung mit Treidelpferden auf 15 - 20 km und bei menschlicher Zughilfe auf 10 bis 12 km (s. Binnenschifffahrt). Segelschiffe konnten bei einer Geschwindigkeit von bis zu 10 Knoten täglich 120 bis 200 km zurücklegen. (1 Knoten = 1 Seemeile/Stunde = 1,852 km/h.) Im 13. Jh. rechnete man für eine Pilgerfahrt von Dänemark nach Palästina eine Reisezeit von einem Jahr; wenn man im August abreiste, konnte man im Winter in Spanien sein und im darauffolgenden Sommer im Heiligen Land anlegen.
Es wäre freilich nicht realistisch, diese Durchschnittswerte auf längere Strecken hochzurechnen. Es sind freiwillige oder unfreiwillige Unterbrechungen zu berücksichtigen, Verzögerungen durch Flauten, Unwetter, Bergrutsch oder Hochwasser, Aufenthalte durch Krankheit, Schwierigkeiten mit Zöllnern oder Geleitpersonal, Zwangspausen infolge Radbruchs oder sonstiger Havarie.
Im SMA. wurden höhere durchschnittliche Reisegeschwindihgkeiten erreicht durch leistungsfähigere Pferde, bessere Straßen und Brücken, Relaisstationen für Reit- und Zugtiere usf.
Es dürfte kein Zufall sein, dass ma. Städte sich häufig in Abständen von 20 - 30 km, der Tagesstrecke eines Lastfuhrwerks, fanden.

Reiskosten
Gleich, ob einer als Diplomat, Kaufmann, Bote oder Pilger zu fernen Zielen unterwegs war, musste er mit Reisekosten rechnen, die selbst bei bescheidensten Ansprüchen jene Kosten überstiegen, die für den Lebensunterhalt in der Heimat angefallen wären. Schon vor der Abreise besorgte man sich passende Kleidung und Ausrüstung, zumindest festes Schuhwerk, Reisemantel, Packsack, „Stock und Hut“. Lesekundige erwarben Reise- oder Pilgerführer mit nützlichen Ratschlägen und Streckenbeschreibungen. Fallweise waren Gebühren für Zeugnisse, Geleitsbriefe und Empfehlungsschreiben zu entrichten. Unterwegs entstanden Kosten für Verpflegung und Unterkunft, gegebenenfalls für die Beförderung auf Land- oder Wasserwegen, in Form von Grenz-, Wege- und Brückenzöllen, für den Besuch beim Arzt, Bader oder Apotheker, für Dolmetscherdienste und Geldumtausch und für manches Unvorhergesehene. Von Pilgern wurde erwartet, dass sie an ihrem Ziel eine kleine Spende machten, außerdem waren die begehrten Pilgerzeichen nur gegen Geld zu erwerben. Arme Pilger und Geistliche konnten darauf rechnen, dass sie in den Hospizen geistlicher Bruderschaften um Gottes Lohn beherbergt wurden; außerdem waren sie von manchen Abgaben – etwa Fähr- und Brückengeldern – befreit; diesen Umstand machten sich Gauner zu Nutze, indem sie sich verkleideten und im geistlichen Habit die fälligen Gebühren zu umgehen suchten. Reisende der Oberschicht waren mit Gefolge und großem Gepäck unterwegs, was die Ausgaben vervielfachte. Für den Fall, dass während der Reise das Geld ausging, gab es für die Wohlhabenden die Möglichkeit, ein kostbares Schmuckstück zu verkaufen oder eine Schuldverschreibung auszustellen. Arme mussten betteln oder sich als Tagelöhner verdingen.
Die Gesamtkosten einer ma. Reise oder Pilgerfahrt variierten in einem weiten Bereich je nach Vermögen und Lebensstil, Streckenlänge und Zeitaufwand. Eher am unteren Ende der Kostenskala dürfte der Aufwand jener Pilger zu suchen sein, die im 14. Jh. als Stellvertreter von Lübeck nach Santiago pilgerten und dafür mit 10 Mark Silber – dem Gegenwert von 20 Schafen oder zwei Ochsen – entlohnt wurden.

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Reliquien, Reliquienverehrung

Als "Heiltümer" galten einzelne Knochen, Haare oder zusammenhängende Körperteile von wundertätigen Heiligen, auch Gegenstände, mit denen sie unmittelbar in Berührung gekommen waren.
Der Volksglaube ging dahin, dass solche Überreste noch mit der Wunderkraft (lat. virtus) der lebenden Heiligen behaftet seien, also Wunder bewirken konnten. Den kleinsten Reliquienpartikeln, etwa einem Zahn, einem Knochensplitter oder Haarbüschel eines Heiligen oder einem Splitter vom Kreuz des Herrn wohnte als Teil vom Ganzen noch Teil der Wirkkraft inne (ubi est aliquid, ubi totum est), garantierte seine übernatürliche Gegenwart (corporaliter requiescit).

Konsequenterweise wurden Reliquien – gleich, welcher Heiligkeit – in mehr und minder wertvolle eingeteilt; da gab es "Reliquiae insignes" (komplette Leichen oder Skelette bzw. repräsentative Teile davon); "Reliquiae non insignes" waren entweder beachtliche ("notabiles"; etwa Hand oder Fuß) oder geringe ("exiguae"; Finger, Fingernägel, Haare, Zähne u.a.). Ungünstig hinsichtlich hinterlassener Körperteile war die Situation bei Jesus und Maria – waren sie doch leiblich und totaliter zum Himmel gefahren. Allenfalls unwesentliche Teile (etwa Teile der Vorhaut Jesu, Milch unserer Lieben Frau) oder Dinge, die sie berührt hatten (Sekundärreliquien, z.B. Kleidungsteile) oder die mit Jesu Blut benetzt worden waren (Dornenkrone, Kreuz, Kreuzesnägel, Lanze, Schweißtuch) konnten als Reliquien verehrt werden.

Vom 4. Jh. her rührte der Brauch, Reliquien in Kirchen zu überführen und im Altarsockel zu verwahren. Reliquien wurden zur Voraussetzung für die gottesdienstliche Brauchbarkeit eines Altars. Die starke Nachfrage bis ins SMA. hinein begünstigte einen umsatzträchtigen Reliquienhandel; Reliquien wurden geradezu massenweise "gefunden", was gleichbedeutend war mit Fälschung in geradezu industriemäßigem Stil. Dabei gingen naive Wundergläubigkeit und Profitsucht Hand in Hand.
Wenn eine Reliquie nicht auf legalem Wege erworben werden konnte, scheute man sich nicht, sie zu stehlen. (s. Reliquiendiebstahl)

Das auf Reliquienverehrung basierende Patroziniums-, Ablass- und Wallfahrtswesen hatte vom FMA. an und über das Ende des MA. hinaus steigende Tendenz und brachte den jeweiligen Standorten große wirtschaftliche Vorteile. (Beim Kirchenpatrozinium wurden Kirchen und Kapellen in den Schutz eines oder mehrer Heiligen bzw. Märtyrer gestellt, deren Reliquien man hatte in Besitz bringen können.
An Heiligengedenktagen oder bestimmten Festtagen wurden die Reliquien feierlich zur Schau gestellt. Zu diesen Anlässen wurde den Gläubigen ein spezieller Ablass gewährt, wobei man sich den Heilsschatz ["thesaurus ecclesiae"] zunutze machte, den die Heiligen und Märtyrer durch ihr gottgefälliges Leben angehäuft hatten.
Wallfahrten hatten Kirchen zum Ziel, die besonders wunderkräftige Reliquien beherbergten.) Bei Geldbedarf - etwa für einen Kirchenbau - wurden Reliquien über Land zu den Gläubigen gebracht, um eine noch größere Zahl von Gläubigen zu frommen Spenden zu bewegen. Derartige ambulatorische Reliquienweisungen sind seit dem 11./12. Jh. hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Kathedralenbau in England und Frankreich bekannt.
Von hoher symbolischer Bedeutung für die majestas der dt. Könige waren die Heiltümer des Kronschatzes. Deren regelmäßige Zurschaustellung brachte dem jeweiligen Ort massenhaften Zulauf, garantierte den einen Geldeinnahmen, den anderen Ablassgewährung, allen aber ein unterhaltsames Fest.
Im Rechtswesen waren Reliquien insofern von Belang, als Eide häufig unter Berührung eines Reliquiars geschworen wurden.

Als Ersatzreliquien für den privaten Hausgebrauch waren Gegenstände begehrt, die sich in der Nähe eines Märtyrergrabes befunden hatten; schon Gregor I. hatte bestätigt, dass die heilbringenden Kräfte eines Heiligen etwa auf Tuchstreifen übertragen würden, die man eine Zeitlang auf dessen Grab gelegt hatte. Gehandelt wurde Öl aus den Lampen der Märtyrerschreine, Staub aus den Grabkapellen oder Wasser, mit dem die Märtyrerkirchen gereinigt worden waren.
Hochgestellte Pilger konnten Goldamulette erwerben, welche Eisenspäne von den Ketten Petri enthielten oder Eisenfeilstaub von dem Bratrost, auf dem der Hl. Laurentius geröstet worden war.

Unausweichlich waren Zweifel an der Echtheit derart gehandelter Reliquien. Desungeachtet machten betrügerische Landfahrer gute Geschäfte mit dem Stroh aus der Krippe von Bethlehem oder mit Kohlen vom Feuer, über welchem St. Laurentius geröstet worden war.
Schon im Frühen Mittelalter gab es kritische Stimmen gegen den Heiligen- und Reliquienkult, Claudius von Turin, Agobard von Lyon und Guibert de Nogent.

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